Weitere Entscheidung unten: VG Dessau, 07.09.2000

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   BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00   

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https://dejure.org/2001,5423
BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 (https://dejure.org/2001,5423)
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Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren

§ 42 Abs. 2 VwGO, Klagebefugnis einer Gemeinde, der als Ausgangsbehörde von der Widerspruchsbehörde gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG Kosten auferlegt wurden;

§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, fehlerhafte Abweisung einer Klage als unzulässig stellt einen Verfahrensmangel dar

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der Gemeinden, übertragener Wirkungskreis der Gemeinden

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch - Finanzhoheit der Gemeinden - Übertragener Wirkungskreis der Gemeinden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsbefugnis; Aufwendungsfestsetzung; Gemeinde als Ausgangsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 326
  • DVBl 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00
    So hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19 S. 59 ).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung;

    Widerspruch- und klagebefugt ist auch eine - wie hier - im übertragenen Wirkungskreis tätig gewordene und von der Kostenfestsetzung betroffene Ausgangsbehörde, wenn sie einem anderen Rechtsträger als die Widerspruchsbehörde angehört (Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urteil vom 29. Mai 2002 - BVerwG 8 C 15.01 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 49 = BVerwGE 116, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Die etwaige Herabsetzung oder vollständige Aufhebung einer Gebührenforderung bedeutete für die Beklagte einen unmittelbaren Einnahmeausfall und berührt damit unmittelbar ihre Finanzhoheit (Abgabenhoheit) als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 - NVwZ-RR 2001, 326 = DVBl. 2001, 918).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Finanzhoheit auch herangezogen, um ein Klagerecht der Gemeinden gegen solche Entscheidungen abzuleiten, mit denen auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften unmittelbar haushaltswirksame Verpflichtungen der Gemeinden begründet oder Ansprüche herabgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; Beschluss vom 22.1.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.7.2004 - 9 A 3255/03 -, NVwZ 2005, 58 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 sowie Bay. VGH, Urteil vom 18.12.1962 - 11 IV 59 -, VGH n.F. 16, 7 ).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01

    Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der

    Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist nach § 42 Abs. 2 VwGO zur Anfechtung eines Bescheides befugt, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird (wie Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 -).

    Deshalb hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 (51) = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19; Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 = NVwZ-RR 2001, 326; DVBl 2001, 918).

    Denn durch den angefochtenen Widerspruchsbescheid wird eine unmittelbare Verpflichtung der klagenden Stadt begründet, aus ihrem Haushalt einen bestimmten Betrag an einen Dritten zu zahlen (Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

    Eine Gebietskörperschaft ist, sofern sie - wie hier - als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, grundsätzlich nicht befugt, einen den Ausgangsbescheid abändernden Widerspruchsbescheid anzufechten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 - juris Rn. 16).

    Dem entsprechend besteht eine Klagebefugnis einer als Erstbehörde tätig gewordenen Gemeinde etwa dann, wenn der Widerspruchsbescheid (auch) unmittelbar in Rechte der Gemeinde eingreift oder wenn durch einen Bescheid nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG eine unmittelbare Verpflichtung der Gemeinde begründet wird, einem Dritten aus dem kommunalen Haushalt Aufwendungen zu erstatten; denn insoweit ist die zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG) gehörende Finanzhoheit betroffen (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.; Urteil vom 29. Mai 2002, a.a.O.).

    Andererseits kann eine Gemeinde als Ausgangsbehörde nicht jeden Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde anfechten, der mittelbar Auswirkungen auf ihren Haushalt hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem

    Eine Klagebefugnis der Gemeinde kann sich aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in Fällen ergeben, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 - juris Rn. 7; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4; Urteil vom 6. März 1986 - 5 C 36.82 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 1667/12

    Klagebefugnis nur bei Rechtsverletzung unmittelbar durch den Tenor des

    Dies setzt jedoch voraus, dass von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.2004 - 5 B 68.04 - Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urt. 06.03.1986 - 5 C 36.82 -, BVerwGE 74, 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2007 - 12 A 4171/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, a.a.O.; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273; Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 -, JURIS.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, a.a.O.; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 2 B 608/20

    Verkehrsrecht

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen (S. 7 unten des Beschlussabdrucks), dass es sich bei den von den Gemeinden als örtlichen Straßenverkehrsbehörden wahrzunehmenden Aufgaben um solche des übertragenen Wirkungskreises handelt, die als staatliche Aufgaben nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Wirkungskreis gehören (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ff., juris Rn. 13; vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 -, juris Rn. 19 und Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu geklärt, dass sich eine Klagebefugnis aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit auch in solchen Fällen ergeben kann, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 BVerwG 8 B 258.00 Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 ; BVerwGE 74, 84 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn,

  • VG Saarlouis, 10.04.2014 - 6 K 1835/12

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen ihren Ausgangsbescheid aufhebenden

  • LSG Bayern, 21.09.2006 - L 11 SO 28/06

    Anrechnung des Kindergeldes im Falle des Bezuges von Leistungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid

  • VG Kassel, 18.02.2020 - 7 L 123/20
  • VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 25 K 5312/02

    Rechtmäßigkeit eines bauaufsichtlichen Gebührenbescheides mit Auswirkungen auf

  • VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
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Rechtsprechung
   VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99 DE   

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https://dejure.org/2000,17461
VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99 DE (https://dejure.org/2000,17461)
VG Dessau, Entscheidung vom 07.09.2000 - 2 A 756/99 DE (https://dejure.org/2000,17461)
VG Dessau, Entscheidung vom 07. September 2000 - 2 A 756/99 DE (https://dejure.org/2000,17461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag ; Ermittlung eines umlagefähigen Aufwands

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 326
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.1998 - B 2 S 337/98

    Darlegungslast; Rechtsmittelbegründung; Gemeinde; Straßenbaubeitragssatzung;

    Auszug aus VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99
    Hiervon ausgehend ist es in der Rechtsprechung geklärt, dass es einer Gemeinde von Rechts wegen verwehrt ist, auf die ihr zustehenden Entgelte für Sondervorteile dadurch zu verzichten, dass sie sich weigert, das zur Erhebung dieser Entgelte erforderliche Satzungsrecht zu verabschieden (OVG Magdeburg, LKV 1999, 233; VG Dessau, KNSA 2000 Nr. 449).

    Damit würde sich die Gemeinde aber um privater Vorteile willen aus dem Verbund mit anderen Kommunen und dem Land herausnehmen und sich innerhalb der Träger von Verwaltungsaufgaben ohne sachlichen Grund "entsolidarisieren" (so ausdrücklich OVG Magdeburg, LKV 1999, 233, 235).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Soweit Driehaus (Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 34 Rn. 5, § 37 Rn. 10 unter Hinweis auf VG Dessau, 2 A 756/99.DE, NVwZ-RR 2001, 326 mit kritischer Anmerkung von Sendler, NVwZ 2001, 1006) die Auffassung vertritt, das Entstehen der Ausbaubeitragspflicht hänge vom Vorhandensein einer gültigen Satzung ab, in der auch die Höhe des Gemeindeanteils geregelt sein müsse, folgt dem der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Der Beklagte habe zur Begründung seiner Entscheidung zu Recht auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Dessau vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 - Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht;

    Diese unterschiedliche Wortwahl bestätigt - im Zusammenhang mit § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO - das Ergebnis, dass der Gesetzgeber den Gemeinden zwar beim Erlassen von Straßenausbaubeitragssatzungen einen Entscheidungsfreibereich einräumen wollte, bei der Bemessung des Anliegeranteils aber das Vorteilsprinzip gilt (so im Ergebnis auch in jüngster Zeit VG Dessau, Urt. v. 7.9.2000 - 2 A 756/99 DE - NVwZ-RR 2001, 326 mit überzeugender Begründung; zustimmend dazu Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2001), § 8 RdNr. 492).
  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
    Hiermit unvereinbar ist die Festlegung eines den Vorteilen der Allgemeinheit evident nicht gerecht werdenden, zu hohen Gemeindeanteils (vgl. VG Dessau, Urt. v. 07. September 2000 - 2 A 756/99 DE -, NVwZ-RR 2001, 326, 327; siehe hierzu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr. 492 und OVG Lüneburg, Beschl. v. 06. Juni 2001 - 9 L 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294, 295 f.).

    In den Mustersatzungen der Innenminister der Länder, in denen in der Praxis gewonnene Erfahrungssätze und die Rechtsprechung zu "Leitlinien" zusammengefasst werden, wird fast durchweg ein Anliegeranteil für die Fahrbahn von Anliegerstraßen von deutlich mehr als 50 % für angemessen gehalten (vgl. die Nachweise in VG Dessau, Urt. v. 07. September 2000 - 2 A 756/99 DE -, NVwZ-RR 2001, 326, 327).

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 07. September 2000 (- 2 A 756/99 DE -, NVwZ-RR 2001, 326, 327) einen Gemeindeanteil für Fahrbahnen von Anliegerstraßen von 50 % noch als äußerste Grenze des gemeindlichen Ermessens angesehen hat, wird hieran nicht festgehalten.

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

    Es liegt damit nicht mehr im Rahmen des Spielraums der Gemeinde, wenn sie im Hinblick auf die beschriebene Funktion der Anliegerstraßen den Anteil der beitragspflichtigen Anlieger nicht auf mehr als 50 % festsetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - S. 7 f. EA; Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE - a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - NVwZ-RR 2002, 294; s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 17: mindestens 60 %).

    Die Gesamtnichtigkeit der SBS 2004 hat wiederum zur Folge, dass gem. § 2 Abs. 1 S. 1 KAG keine Abgaben erhoben werden dürfen (vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 07. September 2000 - 2 A 756/99.DE - zitiert nach juris).

  • VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Denn die von der Beklagte getroffene Entscheidung, den Anliegeranteil für Fahrbahnen von Anliegerstraßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, auf lediglich 50 % festzusetzen, liegt nicht mehr innerhalb des ihr eingeräumten Ermessens bei der Ausgestaltung des Satzungsrechts (vgl. hierzu Urt. d. Kammer v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 DE; s.a. Urt. vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 -, NVwZ-RR 2001, 326 ff.).

    Angesichts dieser Funktion bewegen sich die Anteilssätze für die Teileinrichtungen der Haupterschließungsstraße zwar an der unteren Grenze, aber noch innerhalb des Rahmens des ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. Urt. d. Kammer v. 7. September 2000 - 2 A 756/99 -, NVwZ-RR 2001, 326, 328).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 1263/13

    Festsetzung der Gebühren für die Fleischuntersuchung auf dem Gebiet der

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. April 2003 - 4 ZB 02.2836 -, juris, Rdn. 13; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE -, NvwZ-RR 2001, 326 (327 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 270/10

    Festsetzung einer Gebühr für die Fleischuntersuchung unter Zugrundelegung der

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. April 2003 - 4 ZB 02.2836 -, juris, Rdn. 13; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE -, NvwZ-RR 2001, 326 (327 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

    Für vergleichbare landesrechtliche Regelungen ist umstritten, ob ein satzungsmäßig zu hoch festgelegter Gemeindeanteil und ein demzufolge zu niedrig festgelegter Anliegeranteil dazu führen, dass ein Straßenbaubeitragsbescheid im Klageverfahren aufzuheben und im Eilverfahren auszusetzen ist (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, juris; VG Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99.NE -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Auflage, § 34, Rdnr. 5), oder ob ein zu hoch festgesetzter Gemeindeanteil und ein demzufolge zu niedrig festgelegter Anliegeranteil für Klage und Eilantrag bedeutungslos sind und nur die Notwendigkeit nach sich ziehen, satzungsmäßig ergänzend einen niedrigeren Gemeindeanteil und einen höheren Anliegeranteil zu regeln und danach einen weiteren Teilbetrag zu erheben (so wohl OVG NW, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 A 1643/10 -, juris, Rdnr. 52; OVG SH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Rdnr. 70; Sendler, NVwZ 2001, 1006).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 269/10

    Festsetzung der Gebühr für die Fleischuntersuchung unter Zugrundelegung der

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. April 2003 - 4 ZB 02.2836 -, juris, Rdn. 13; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE -, NvwZ-RR 2001, 326 (327 f.).
  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Greifswald, 13.02.2012 - 3 A 1017/10

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen für durchgehende klassifizierte Straßen

  • VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit

  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
  • VG Kassel, 04.10.2010 - 3 K 750/09

    Beanstandung der Änderung einer Straßenbeitragssatzung

  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
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